Angelverein Meissenheim


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Aktuelles

Neue Regelung bezüglich des Aalfangs


Für den Aal gelten folgende Schonzeiten und Mindestmaße:
1. Ganzjährige Schonzeit bis zum 31. Dezember 2012

a) im Rheinhauptstrom ab der Staumauer des Kraftwerks Eglisau im Hochrhein (Fluss-Kilometer 78,650) bis zur Landesgrenze gegen Hessen (Fluss-Kilometer 437),
b) in den von Rheinwasser durchströmten Nebenarmen, Kanälen und Gießen entlang dieser Strecke,
c) in den Altwässern und Baggerseen entlang dieser Strecke, soweit sie in für den Fischwechsel geeigneter Verbindung mit dem Rhein stehen und
d) im Neckar und seinen Kanälen ab der Staumauer des Kraftwerks Neckargemünd (Fluss-Kilometer 39,2) bis zur Mündung in den Rhein;

2. Schonzeit vom 1. Oktober bis zum 1. März und Mindestmaß 50 cm im übrigen Rhein einschließlich seiner Nebenarme und Kanäle;

3. Schonzeit vom 1. November bis zum 1. März und Mindestmaß 50 cm im übrigen Einzugsgebiet des Rheins, soweit es sich um Gewässer mit für Fische passierbarer Anbindung an den Rhein handelt.


Die neue Fassung der Verordnung gibt es hier zum Download:

LFischVO


Fischereiprüfung


Der Verein der Angler und Naturfreunde Ottenheim e.V. führt einen Vorbereitungslehrgang zur Fischereiprüfung im Herbst 2010 durch.
Der Kurs beginnt am Freitag den 17.09.2010 um 18:00 Uhr.
Der Kurs findet dann in der Regel jeweils am Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr statt.
Er umfasst 40 Unterrichtsstunden.
Die Fischereiprüfung findet am Freitag den 19.11.2010 um 14:00 Uhr in der Schlossberghalle in Ortenberg statt.
Die Lehrgangsgebühr beträgt für Erwachsene 115,00 € und für Jugendliche 90,00€.
Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00€.
Kosten für Schulungsunterlagen sind in der Gebühr nicht enthalten.
Anmeldungen für den Kurs nimmt Herr Günther Kern 07824 47591 entgegen.


Sommerferienprogramm 2010


In diesem Jahr macht der AV Meissenheim wieder beim Sommerferienprogramm der Gemeinde mit. Es findet am 11. September statt. Altersbeschränkung 10 Jahre. Infos gibt´s bei Sven Santo, 0179/6697734


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